Viele Webseiten setzen Tell-A-Friend-Formulare ein, um den Nutzern die Möglichkeit der Empfehlung zu geben. Diese Formulare sind inzwischen jedoch mit Vorsicht einzusetzen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. September 2013 (Az. I ZR 208/12) sind diese Empfehlungs-E-Mails mit unerwünschter Werbung (also Spam!) gleichzusetzen.